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Was wir behandeln
Verordnung
 


Die Kosten für eine sprachtherapeutische oder logopädische Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen, wenn die Therapie von einem Arzt (insbesondere HNO, Neurologe, Kinderarzt oder Allgemeinmediziner) verordnet wird.

Das gilt sowohl für Kassenpatienten als auch für Privatpatienten.

Kinder mit LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) oder Dyskalkulie (Rechenschwäche) müssen beim Jugendamt der Stadt Hannover einen Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe nach dem KJHG §35A stellen.

Die Kostenübernahme erfolgt nach der Genehmigung des Antrags durch das Jugendamt.


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